Steuererklärung machen: Wer muss abgeben – und wie du Geld zurückbekommst

Steuererklärung machen – klingt trocken, ist aber oft bares Geld wert. Viele geben sie freiwillig ab – und holen sich im Schnitt mehrere hundert Euro zurück.

Steuererklärung machen – Hand mit pinkem Taschenrechner auf Belegen

Viele Menschen verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine Steuererklärung machen – obwohl sie dazu verpflichtet wären oder Anspruch auf eine Rückzahlung hätten. Am 31. Juli 2025 endet die Frist für die Steuererklärung 2024. Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur Verspätungszuschläge, sondern verpasst oft mehrere hundert Euro. Gerade bei kleinem Einkommen, unregelmäßiger Beschäftigung oder besonderen Belastungen kann sich die Abgabe lohnen.

Wir bei Freyfin haben schon oft Menschen erlebt, die am Anfang dachten: „Ich verdiene doch kaum was – lohnt sich das überhaupt?“ Und dann mehrere hundert Euro zurückbekamen. Diese Rückerstattungen sind kein Bonus vom Finanzamt. Sie sind dein Geld. Nur du musst es dir holen.

Wenn du keine Steuererklärung machst, schenkst du dem Staat vielleicht Geld, das dir eigentlich gehört. Und oft ist es mehr, als du denkst.

Wer eine Steuererklärung machen muss – und wann sie fällig ist

Wichtig zu wissen: Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Die häufigsten Fälle, in denen die Abgabe gesetzlich vorgeschrieben ist:

  • Du hast Lohnersatzleistungen erhalten (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld) von mehr als 410 €.
  • Du hattest zwei oder mehr Arbeitgeber gleichzeitig (z. B. Minijob + Hauptjob).
  • Du warst verheiratet mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor.
  • Du hattest nebenberufliche selbstständige Einnahmen oder Mieteinnahmen über 410 € im Jahr.
  • Du hast auf deiner Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen (z. B. für Kinderbetreuung, Werbungskosten).
  • Das Finanzamt hat dich ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert – z. B. per Brief oder im Steuerbescheid.

Trifft einer dieser Punkte auf dich zu, musst du deine Steuererklärung fristgerecht einreichen. Für nicht beratene Personen endet die Frist in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Bei Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wer darf freiwillig abgeben – und warum sich das lohnt

Auch wenn du nicht verpflichtet bist, kannst du freiwillig eine Steuererklärung machen – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend. Für das Steuerjahr 2020 hast du zum Beispiel noch bis zum 31. Dezember 2024 Zeit.

Für viele Menschen ist das eine stille Geldquelle: Minijobber, Teilzeitkräfte, Berufseinsteiger, Geringverdiener. Und oft wissen sie nicht einmal, dass sie Anspruch auf Rückzahlung haben. Ein paar Beispiele:

  • Sarah, 28: hat im Jahr 2024 nach der Uni sechs Monate als Werkstudentin gearbeitet. Rückzahlung: 414 €.
  • Markus, 43: war wegen Krankheit 5 Monate im Krankengeldbezug. Rückzahlung: 780 € – vor allem durch Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale.
  • Lea, 37: alleinerziehend, 2 Kinder, Teilzeit im Büro. Rückzahlung: 1.320 € – durch Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag und Werbungskosten.

Was diese Fälle gemeinsam haben: Ohne die freiwillige Abgabe hätte es kein Geld zurückgegeben. Und die Abgabe selbst war jeweils mit wenigen Stunden Aufwand erledigt.

Welche Wege gibt es zur Abgabe?

Es gibt drei gängige Wege, wie du deine Steuererklärung abgeben kannst – je nachdem, wie viel Hilfe du brauchst, wie viel du investieren möchtest, und wie vertraut du mit dem Thema bist.

1. ELSTER – die kostenlose Lösung

Das offizielle Portal der Finanzverwaltung (elster.de) ist kostenlos und sicher. Du registrierst dich einmalig, erhältst ein digitales Zertifikat und kannst dann deine Steuererklärung direkt im Browser abgeben.

Vorteil: Keine Kosten, keine Werbung, direkte Anbindung ans Finanzamt.
Nachteil: Es gibt keine Hinweise auf mögliche Sparpotenziale. Wer nicht weiß, was man absetzen darf, übersieht oft wertvolle Beträge.

2. Steuer-Apps & Software – einfacher, aber kostenpflichtig

Viele Menschen nutzen Programme wie WISO Steuer, Smartsteuer, Taxfix oder Steuerbot. Sie sind deutlich benutzerfreundlicher als ELSTER und helfen oft, mit einfachen Fragen zur maximalen Rückzahlung zu kommen.

WISO Steuer
Für wen: fast alle Fälle, auch komplex
Vorteile: viele Hinweise, Import vom Vorjahr
Preis: ca. 30–45 €

Smartsteuer
Für wen: Einsteiger und Fortgeschrittene
Vorteile: logische Führung, Prognose
Preis: ca. 30–40 €

Taxfix
Für wen: junge Nutzer, einfache Fälle
Vorteile: mobil, schnell, intuitiv
Preis: ab 39,99 €, erst bei Einreichen

Steuerbot
Für wen: Angestellte ohne Nebeneinkünfte
Vorteile: kostenlos bei einfachen Fällen
Preis: 0–30 €

Ein Vorteil dieser Tools: Sie geben dir direkt eine Schätzung, wie viel du zurückbekommst. Und sie schlagen oft Dinge vor, an die du vielleicht gar nicht gedacht hättest – wie Kontoführungsgebühren oder Telefonkostenanteile.

3. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater – bei komplizierten Fällen

Wenn du unsicher bist, deine Lebenssituation komplex ist (z. B. Scheidung, Ausland, Erbschaft, Pflegekosten) oder du einfach keine Lust auf Formulare hast, kannst du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Lohnsteuerhilfevereine: kosten zwischen 100–300 € pro Jahr (nach Einkommen) und beraten meist ganzjährig.
  • Steuerberater: sind teurer (oft 500 € und mehr), aber sinnvoll bei Selbstständigkeit oder Kapitalerträgen.

Wenn du Hilfe brauchst: Steuerberatung ist keine Schwäche, sondern eine Investition in dein Geld. Manchmal zahlt sie sich doppelt aus.

Was kann ich alles absetzen? – Spartipps für echte Rückzahlung

Viele denken, man brauche ein hohes Einkommen oder viele Sonderfälle, um etwas vom Staat zurückzubekommen. Das Gegenteil ist oft der Fall: Gerade mit kleinem Einkommen lohnt sich die Abgabe, weil jeder Euro zählt – und weil viele Pauschalen nicht automatisch berücksichtigt werden.

Hier eine Übersicht, was du alles absetzen kannst – selbst ohne Belege:

Werbungskosten (über 1.230 € lohnt sich besonders)

  • Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale):
    0,30 € pro Kilometer einfacher Weg – ab dem 21. Kilometer: 0,38 €. Gilt für alle Verkehrsmittel (auch Fahrrad oder zu Fuß), aber nicht für Heimarbeitstage.
  • Homeoffice-Pauschale (ab 2023):
    6 € pro Tag, maximal 210 Tage pro Jahr = max. 1.260 €. Gilt auch ohne separates Arbeitszimmer, solange der Arbeitstag ausschließlich zuhause stattfand.
  • Arbeitsmittel:
    Z. B. Laptop, Schreibtisch, Monitor, Taschenrechner, Bürostuhl, Software. Voll absetzbar, wenn beruflich genutzt (ggf. anteilig bei gemischter Nutzung).
  • Kontoführungsgebühr (vereinfachter Ansatz):
    Pauschal 16 € pro Jahr ohne Nachweis anerkannt. Höhere Beträge nur mit Nachweis anteiliger beruflicher Nutzung.
  • Bewerbungskosten:
    Kosten für Fotos, Bewerbungsmappe, Porto, Ausdrucke, Bewerbungsgespräche (Fahrten). Auch bei Onlinebewerbungen anerkannt (ggf. pauschale Ansätze von 2,50–8 € pro Bewerbung – aber nicht offiziell festgelegt).
  • Telefon/Internet:
    Bis zu 20 % der Kosten bei beruflicher Nutzung sind ohne Einzelnachweis anerkennbar – höher nur mit belegbarer Nutzung (z. B. durch Aufstellung oder Arbeitgeberbescheinigung).

Sonderausgaben

  • Kirchensteuer: In voller Höhe absetzbar (automatisch bei elektronischer Lohnsteuer übermittelt, trotzdem prüfen!).
  • Spenden: Bis 300 € pro Spende reicht einfacher Nachweis (z. B. Überweisungsbeleg). Darüber hinaus: Zuwendungsbestätigung notwendig.
  • Ausbildungskosten: Nur bei Zweitstudium/Umschulung als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. Erststudium direkt nach Schulabschluss gilt steuerlich als Sonderausgabe (max. 6.000 €, aber nicht übertragbar).
  • Kinderbetreuungskosten: Zwei Drittel der tatsächlichen Kosten, max. 4.000 € pro Kind bis zum 14. Lebensjahr – nur für beruflich veranlasste Betreuung (Kita, Tagesmutter, Hort). Keine Nachhilfe, keine Verwandtenzahlung.

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten: Zuzahlungen, Brillen, Zahnersatz, ärztlich verordnete Therapien – absetzbar, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen (abhängig von Einkommen & Familienstand).
  • Pflegekosten für Angehörige: Eigene Aufwendungen für Pflege zu Hause oder im Heim, teilweise auch Fahrten und Pflegehilfsmittel.
  • Bestattungskosten: Nur, wenn die Kosten nicht aus dem Nachlass gedeckt werden konnten. Eigene Tragung muss nachgewiesen werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerkosten

  • Reinigungskraft, Gartenhilfe, Winterdienst:
    Bis zu 20 % von max. 20.000 € = bis zu 4.000 € absetzbar. Zahlung muss per Überweisung erfolgt sein – Barzahlung wird nicht anerkannt.
  • Handwerkerkosten:
    Arbeitskosten (nicht Material!) für Renovierung, Wartung, Reparatur in der eigenen Wohnung. Bis zu 20 % von max. 6.000 € = 1.200 € pro Jahr absetzbar. Rechnung + Überweisung erforderlich.

💡Hinweis für Mieter: Viele dieser Leistungen (z. B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege) stehen in der Nebenkostenabrechnung. Du kannst sie anteilig als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Frage ggf. beim Vermieter nach einer aufgeschlüsselten Bescheinigung.

Was bringt wie viel zurück? – Drei Rechenbeispiele

Wie viel du vom Finanzamt zurückbekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab: deinem Einkommen, der Entfernung zur Arbeit, ob du Kinder hast oder Betreuungskosten zahlst, ob du Arbeitsmittel selbst finanzierst oder besondere Belastungen zu tragen hattest. Hier sind drei konkrete Beispiele, die zeigen, was mit einer Steuererklärung realistisch möglich ist – auch bei kleinem Einkommen.

Beispiel 1: Geringverdienerin ohne Kinder

Julia arbeitet als Verkäuferin und verdient 1.550 € brutto im Monat. Ihr einfacher Arbeitsweg beträgt 18 Kilometer. Sie hatte keine Homeoffice-Tage und keine weiteren Besonderheiten.

  • Fahrtkosten: 18 km × 220 Arbeitstage × 0,30 € = 1.188 €
  • Arbeitsmittel: 78 € (z. B. Taschenrechner, Berufsschuhe)
  • Kontoführungsgebühr: 16 € (pauschal)

Rückerstattung: ca. 610 € (laut Steuerbot, ohne Kirchensteuer)

Beispiel 2: Alleinerziehende Mutter mit Teilzeitjob

Lisa ist 32, alleinerziehend mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre alt), arbeitet 25 Stunden pro Woche und fährt täglich 22 km zur Arbeit. Sie zahlt regelmäßig für die Kinderbetreuung.

  • Fahrtkosten: 22 km × 220 Arbeitstage × 0,30 € = 1.452 €
  • Kinderbetreuungskosten: 3.400 €, davon 2/3 = 2.267 € absetzbar
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 €
  • Weitere Werbungskosten (Arbeitsmittel, Konto): 150 €

Rückerstattung: ca. 1.520 € (laut WISO Steuer)

Beispiel 3: Azubi mit wenig Einkommen

Ben ist 20 und macht eine Ausbildung im Handwerk. Er verdient rund 900 € brutto im Monat und fährt 15 Kilometer zur Ausbildungsstätte.

  • Fahrtkosten: 15 km × 210 Arbeitstage × 0,30 € = 945 €
  • Werkzeugkosten: 135 €
  • Schulmaterial: 80 €
  • Kontoführung: 16 €

Rückerstattung: bis zu 384 €, wenn während des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde. Ohne Lohnsteuerabzug fällt die Rückzahlung entsprechend geringer aus.

Was viele vergessen: Belege nur aufbewahren, nicht mitschicken

Seit 2017 gilt: Du musst keine Belege mehr mit der Steuererklärung einreichen. Aber du musst sie auf Verlangen vorlegen können. Deshalb solltest du alle Rechnungen, Kontoauszüge und Nachweise mindestens 2 Jahre aufbewahren.

Beispiele für aufbewahrungspflichtige Unterlagen

  • Fahrtkostennachweise
  • Kinderbetreuungsrechnungen
  • Rechnungen für Arbeitsmittel, Brille, Medikamente
  • Spendenquittungen (bei Beträgen über 300 €)

Unser Tipp: Bewahre alles digital als PDF auf. Du kannst z. B. mit dem Smartphone Rechnungen fotografieren und in einer Cloud oder auf einem USB-Stick sichern.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Falsche Kilometerangabe: Es zählt nur die einfache Entfernung zur Arbeitsstelle – nicht Hin- und Rückweg.
  • Kein Arbeitsweg bei Homeoffice?
    Du kannst natürlich die Tage angeben, an denen du tatsächlich ins Büro gefahren bist – auch wenn du teilweise im Homeoffice gearbeitet hast. Wichtig ist eine realistische Aufteilung (z. B. 3 Tage Homeoffice, 2 Tage Präsenz).
  • Vergessene Werbungskosten: Viele übersehen Kleinigkeiten wie Büromaterial, Software, Berufskleidung (z. B. Sicherheitsschuhe), Kontoführungsgebühren oder Internetnutzung für berufliche Zwecke.
  • Elterngeld nicht angegeben: Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dadurch steigt dein Steuersatz auf das übrige Einkommen – und du bist zur Abgabe verpflichtet, wenn du mehr als 410 € Elterngeld im Jahr bekommen hast.
  • Keine Rücklage für mögliche Nachzahlung: Wenn du neben dem Hauptjob selbstständig warst, Mieteinnahmen hattest oder Freibeträge genutzt hast, kann eine Steuernachzahlung fällig werden. Rücklagen helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.

Fragen, die viele sich stellen (FAQ)

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen?

Nur, wenn du unter die gesetzlichen Pflichtfälle fällst (z. B. Lohnersatzleistungen über 410 €, zwei Arbeitgeber, Steuerklassenkombination III/V, Freibetrag auf Lohnsteuerkarte). Bist du unsicher, lohnt sich eine kurze Nachfrage beim Finanzamt oder der Einsatz einer Steuer-App – diese erkennen oft automatisch, ob du abgabepflichtig bist.

Was, wenn ich die Frist am 31. Juli verpasse?

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, kann das teuer werden: Es drohen Verspätungszuschläge (mind. 25 €, oft mehr) und Zinsen. Bei freiwilliger Abgabe kannst du die Erklärung noch bis zu 4 Jahre nachholen – aber auch hier gilt: je früher, desto besser.

Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Ja – bei Krankheit, familiären Notfällen oder besonderen Belastungen kannst du eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Das muss schriftlich (auch per E-Mail oder Elster-Nachricht) und vor dem 31.07.2025 erfolgen.

Was kostet es, wenn ich einen Fehler mache?

Die meisten Fehler führen nicht direkt zu Strafen – aber zu Verzögerungen oder Rückfragen. Wenn du versehentlich falsche Angaben machst, kannst du sie nachträglich korrigieren. Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Falschangaben kann das Finanzamt jedoch ein Strafverfahren einleiten. Sei ehrlich, bleib nachvollziehbar – und bei Unsicherheit lieber ein Steuerprogramm nutzen.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch das Finanzamt?

Je nach Region und Jahreszeit zwischen 2 Wochen und 4 Monaten. In Stoßzeiten (Sommer, Herbst) dauert es oft länger. In der Regel bekommst du den Bescheid per Post – oder direkt ins Elster-Postfach, wenn du online eingereicht hast.

Kann ich gemeinsam mit meinem Partner abgeben?

Ja – zusammenveranlagte Ehepaare können eine gemeinsame Erklärung abgeben. Das lohnt sich meist bei großem Einkommensunterschied. Das Steuerprogramm berechnet automatisch, welche Variante günstiger ist (Einzel- oder Zusammenveranlagung).

Wo sehe ich, wie viel ich zurückbekomme?

Sowohl Steuerprogramme als auch ELSTER zeigen dir vor dem Absenden der Erklärung eine vorläufige Berechnung. In ELSTER findest du die Vorschau unter „Prüfen und Abgeben“. Dort wird dir angezeigt, ob du mit einer Rückerstattung oder Nachzahlung rechnen kannst – allerdings ohne zusätzliche Spartipps oder automatische Optimierung.

Steuer-Apps und Programme geben dir oft schon beim Ausfüllen eine Prognose und machen Vorschläge zur Verbesserung – das kann vor allem für Einsteiger hilfreich sein.

Was du mitnehmen kannst

Steuererklärungen sind lästig – ja. Aber sie sind auch eine riesige Chance. Für viele ist es der größte „Bonus“, den es im Jahr geben kann. Und er gehört dir, nicht dem Staat. Ob du ihn nutzt, entscheidest du selbst.

Gerade mit wenig Einkommen, Teilzeitjob, Kindern, Pendelstrecke oder besonderer Lebenslage kannst du dir mehrere hundert Euro zurückholen. Nicht, weil du etwas falsch gemacht hast – sondern weil du Anspruch hast.

Du brauchst kein Fachwissen, keine perfekte Organisation und keinen Steuerberater. Du brauchst nur einen ruhigen Nachmittag, ein funktionierendes Steuer-Tool und etwas Offenheit, dich mit dem Thema zu beschäftigen. Der Rest ergibt sich fast von selbst.

Wir bei Freyfin glauben: Wer seine Finanzen verstehen will, sollte bei der Steuer anfangen. Nicht mit Angst, sondern mit dem Gedanken: Da wartet Geld auf mich. Und ich hole es mir.

Was jetzt? – Nächste Schritte

  • Prüfe, ob du abgabepflichtig bist.
  • Wähle einen Weg: Elster, App oder Verein.
  • Sammle Belege digital oder analog – keine Abgabe nötig, nur aufbewahren.
  • Nutze die Vorschaufunktion im Steuerprogramm.
  • Gib deine Erklärung bis zum 31.07 ab (bei Pflicht).
  • Freiwillige Abgabe? Dann hol dir auch vergangene Jahre zurück.

Du willst deine Erklärung vorbereiten, aber weißt nicht, wie du anfangen sollst?
Dann starte mit dem, was du weißt: Name, Adresse, Arbeitgeber. Vieles ergibt sich beim Ausfüllen Schritt für Schritt – und auch künstliche Intelligenz kann dabei helfen, den Überblick zu behalten.

Und wenn du beim nächsten Mal besser vorbereitet sein willst, dann trag dir schon jetzt einen Reminder für Juni 2026 in den Kalender ein – oder bleib über unseren Freyfin-Newsletter auf dem Laufenden, der demnächst startet. Wir erinnern dich rechtzeitig an wichtige Fristen und geben dir einfache Tipps zur Umsetzung.

Für viele ist die Steuererklärung „nur“ eine Pflicht. Aber gerade mit kleinem Einkommen ist sie oft eine echte Möglichkeit. Eine, die du nutzen solltest.

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